Als sogenannte Freisprechung bezeichnet man den feierlichen Abschluss der Ausbildungszeit eines Lehrlings in einem Handwerksberuf. Den Auszubildenen werden nach bestandener Prüfung in diesem Rahmen die Gesellenbriefe übergeben.
Die Freisprechung als solches hat ihren Ursprung in den Zünften des ausgehenden Spätmittelalters und den nachfolgenden Jahrhunderten. Zu dieser Zeit war es Brauch, dass ein Lehrling zum Ende seiner Lehrzeit von seinem Meister losgesprochen wurde. Dies bedeutete, dass er aus dem Familienverband seines Lehrherren ausschied und in ein sach-und lohnbezogenes Arbeitsverhältnis in der Werkstatt eintrat. Anlässlich der Feierlichkeit war es üblich, dass von dem freizusprechenden Lehrling erwartet wurde, dass er ein Festmahl für die gesamte Zunft ausrichtete. Erst dann wurde er unter Eid feierlich in das Gesellenbuch der Zunft eingetragen und offiziell als Geselle angenommen.